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NudelWer Kalbsleberwurst kauft, vermutet das sie Kalbsleber erhält. Muss sie aber nicht. Es ist vollkommen ausreichend, wenn sie Kalbfleisch und Schweinefleisch enthält. Der Hauptanteil ist ohnehin Schweinefleisch.
 
Die Deutsche Lebensmittelbuch- Kommission legt den allgemeinen Gebrach unserer Lebensmittel fest. Ihre Mitglieder setzen sich aus Metzger-, Bauern- Verband, Hersteller, Handel und Verbraucherschützer zusammen. Ihre Sitzungsprotokolle sind Geheim. Nachzulesen sind deren Ergebnisse im Internet.
 
Das liest sich dann so: “Muskeln und Muskelgruppen, die dem Zusammenhang gelöst worden sind und auch isoliert als Schinken verkehrsfähig wären, können ohne besonderen Hinweis zu größeren Schinken zusammengefügt sein”. Erst wenn kleine Fleischstücke verpresst werden, heißt es nun Formfleisch.
 
Nudeln dürfen hingegen grün gefärbt werden, wohingegen eine Gelbfärbung verboten ist, da sie den Verbraucher einen höheren Anteil an Eigelb suggeriert. Margarine darf des Aussehens wegen gelb gefärbt werden, sowie Obst aus Konserven. Das Bundesverbraucherschutz- Ministerium hält diese Praxis appetitlich. Eine Kenzeichnung ist nicht notwendig.
 
Selbst das Europäische Parlament befindet, das der Konsument den unterschied zwischen Cholesterin als Nährstoff und dem Blutcholesterin- Spiegel nicht versteht. Essen wird zur Wissenschaft und davon wissen wir sehr wenig.

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