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das-kyoto-protokoll

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Mit dem1997 unterzeichnetem Kyoto- Protokoll sind 38 Industrie- und Transformationsländer (die so genannten Anhang- B Staaten) Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen eingegangen. Das im Vertrag festgelegte Gesamtreduktionsziel lautet: minus 5,2 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber 1990. Der Hauptteil der Einsparungen soll jeweils im eigenen Land erfolgen. Um die Kosten von Klimaschutzinvestitionen zu senken, können Staaten und Unternehmen aber auch drei flexible Instrumente nutzen, die es ihnen erlauben, ihre Verpflichtungen teilweise im Ausland zu erbringen; den „Emissionshandel“, die „Gemeinsame Umsetzung“ (JI) und den „Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung“ (CDM).

Der Kyoto- Emissionshandel ist nur zwischen Abhang B Ländern zulässig. Ihnen ist es seit 2008 gestattet, Kyoto- Emissionsrechte (Assigned Amount Units – AAU) zu kaufen oder zu verkaufen. Dabei werden Teile des ursprünglich durch das Kyoto- Protokoll zugewiesenen Emissionsbudgets von einem Land auf das andere übertragen. Bereits am 1 Januar 2005 startete in der Europäischen Union ein Emissionshandelssystem, bei dem nicht Staaten, sondern Betreiber energieintensiver Anlagen eine begrenzte Menge handelbarer Zertifikate für den Ausstoß von Kohlendioxid erhalten (European Allowance Units – EAU). Dieser wird gelegentlich mit dem Kyoto- Emissionshandel verwechselt. Letzterer ermöglicht Anhang B Staaten, die mit ihrem Treibhausgasausstoß über ihrer Kyoto- Verpflichtung liegen, EAUs von anderen Anhang B Staaten zu kaufen, deren Treibhausemissionen unter den Kyoto- Verpflichtungen liegen. Der anlagenbezogenen EU- Emissionshandel ist hingegen auf einzelne Sektoren der Volkswirtschaft begrenzt – derzeit auf die Energiewirtschaft und die Industrie. Verkehr, Handel und Dienstleistungen sowie private Verbraucher sind bislang in das Handelssystem nicht einbezogen.
Atomkraftwerk

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Bei Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) investieren Staaten, Unternehmen oder so genannte Carbonfonds in Klimaschutzprojekte im Ausland- zum Beispiel in Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien – in höhere Energieeffizienz oder in die Neutralisierung von Methangasen aus der Abfallwirtschaft. In der Folge erhalten sie Emissionsgutschriften in Höhe der eingesparten Treibhausgase. Diese können die Investoren und Projektpartner im Gastland  zur Abrechnung eigener Reduktionsverpflichtungen nutzen oder am Emissionshandelsmarkt verkaufen. JI- Vorhaben sind analog zum Kyoto- Emissionshandel nur zwischen Staaten mit quantitativen Emissionszielen, also innerhalb der Anhang B Ländergruppe, gestattet. Emissionsgutschriften (Emission Reduction Units) daraus sind seit 2008 möglich. Im Unterschied zum JI- Mechanismus fungieren bei CDM- Projekten nicht Industrieländer, sondern Entwicklungsländer als Gastländer. Die dort erzielten Emissionsreduktionen (Certified Emission Reductions) können rückwirkend bis 2000 anerkannt werden, sofern diese Länder gegenüber der UN nachweisen, dass die Reduktionen zusätzlich sind und ohne CDM- Mechanismus nicht stattgefunden hätten.

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