Mit dem1997 unterzeichnetem Kyoto- Protokoll sind 38 Industrie- und Transformationsländer (die so genannten Anhang- B Staaten) Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen eingegangen. Das im Vertrag festgelegte Gesamtreduktionsziel lautet: minus 5,2 Prozent im Durchschnitt der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber 1990. Der Hauptteil der Einsparungen soll jeweils im eigenen Land erfolgen. Um die Kosten von Klimaschutzinvestitionen zu senken, können Staaten und Unternehmen aber auch drei flexible Instrumente nutzen, die es ihnen erlauben, ihre Verpflichtungen teilweise im Ausland zu erbringen; den „Emissionshandel“, die „Gemeinsame Umsetzung“ (JI) und den „Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung“ (CDM).
Bei Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM) investieren Staaten, Unternehmen oder so genannte Carbonfonds in Klimaschutzprojekte im Ausland- zum Beispiel in Anlagen zur Erzeugung regenerativer Energien – in höhere Energieeffizienz oder in die Neutralisierung von Methangasen aus der Abfallwirtschaft. In der Folge erhalten sie Emissionsgutschriften in Höhe der eingesparten Treibhausgase. Diese können die Investoren und Projektpartner im Gastland zur Abrechnung eigener Reduktionsverpflichtungen nutzen oder am Emissionshandelsmarkt verkaufen. JI- Vorhaben sind analog zum Kyoto- Emissionshandel nur zwischen Staaten mit quantitativen Emissionszielen, also innerhalb der Anhang B Ländergruppe, gestattet. Emissionsgutschriften (Emission Reduction Units) daraus sind seit 2008 möglich. Im Unterschied zum JI- Mechanismus fungieren bei CDM- Projekten nicht Industrieländer, sondern Entwicklungsländer als Gastländer. Die dort erzielten Emissionsreduktionen (Certified Emission Reductions) können rückwirkend bis 2000 anerkannt werden, sofern diese Länder gegenüber der UN nachweisen, dass die Reduktionen zusätzlich sind und ohne CDM- Mechanismus nicht stattgefunden hätten.