Wer zahlt, wenn gentechnisch veränderte Organismen außer Landes gebracht werden und dort einen Schaden verursachen? Zu dieser Frage verabschiedeten die Vertragsstaaten im Jahr 2000 in Cartagena (Kolumbien), das Biosafety- Protokoll. Es definiert Standards für den Handel mit genmanipulierten Produkten und plädiert für biotechnische Methoden, sofern sie die biologische Vielfalt schützen und ihr nachhaltig nutzen. In Bonn debattieren die Staaten derweil über Haftung und Wiedergutmachung: Wer kommt für mögliche Schäden auf? Wie kann vorgesorgt werden? Agrobiotech- Firmen und etliche Industrienationensprechen sich gegen verbindliche Regeln aus. NGOs plädieren mit den Staaten des Südens dafür.
Prinzipiell muss in Haftungsfragen der Verursacher in die Pflicht genommen werden. Er unterliegt auch, in der Beweispflicht. Die Gen- Technik ist ein Elementarer Eingriff in die Natur. Langzeitstudien liegen bis heute nicht vor. Monsanto sowie BASF ist „jedes Mittel“ recht, gegen Gen- Gegner vorzugehen.