Die Schweiz dürfte das einzige Land sein, in dem die Verfassung vorschreibt, dass auch die Würde von Pflanzen zu achten ist. In Artikel 120 ist zwar nur von der „Würde der Kreatur“ die Rede, doch ein Gesetz von 2004 präzisiert, dass nicht nur Tiere, sondern auch Pflanzen als Kreaturen zu gelten Haben.
Eine Ethikkommission hat das Gebot nun in konkrete Handlungsempfehlungen übersetzt.
Pflanzen dürfen demnach nicht willkürlich geschändet werden. Mit der Einschränkung: Die ausreichende Ernährung des Menschen müsse gewährleistet sein. Auch sonst gab sich das Gremium pragmatisch: Gentechnische Veränderungen sei zulässig, solange die Eigenständigkeit der Pflanze gewahrt werde.