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BaumEin alter Baum wirft Schatten auf CO² neutrale Energieerzeugung.
 
Ursache hierfür ist das seit Mitte 2009 in Kraft getretene Erneuerbare- Energien- Wärmegesetz (EEWG). Es zwingt Bauherren dazu, neue Häuser auch mit regenerativen Energien zu bewirtschaften, also mit Strom aus Sonnenenergie, Sonnenkollektoren zur Warmwasser- Erzeugung, Erdwärme- oder Pelletheizungen.
 
Ein Beispiel:
 
Ein Bauherr hält sich an die neuen Vorschriften und plant Solarzellen auf dem Doch des neuen Hauses. Doch ausgerechnet auf der Südseite seines Grundstückes steht eine uralte Buche. Dessen Baumkrone verschattet das Dach, wodurch die Ausbeute an Alternativ- Solarstrom, so gering ist, dass sich die Installation nicht lohnt. Worauf der Bauherr den Baum fällen lassen will. Drei neue Buchen an anderer Stelle sollen den alten Baum ersetzen.
 
Die zuständige Behörde, lehnt den Vorschlag des Bauherrn ab, mit der Begründung: Buchen stehen wegen ihres hohen Wertes für die Umwelt unter besonderen Schutz. 
 
“Solarstrom wird von der Bundesregierung massiv gefördert. Die Netzbetreiber müssen Hauseigentümer, die eine Fotovoltaikanlage installiert haben, für jede selbst erzeugte und selbst verbrauchte Kilowattstunde Strom 22.76 Cent zahlen. Speisen Grundeigentümer überschüssigen Sonnenstrom in das Netz ein, erhalten sie sogar 39,14 Cent pro Kilowattstunde von den Versorgungsunternehmen. Hingegen beträgt der übliche Strompreis im Bundesdurchschnitt weniger als 25,5 Cent pro Kilowattstunde. Zudem sind die Preise für Fotovoltaikanlagen in den vergangenen Jahren durch die Massenproduktion deutlich gesunken. Bis zu sieben Prozent Rendite erzieht der Solarstrom”.
 
Die Kommunalpolitik muss entscheiden zwischen dem Schutz der Bäume und der Solarförderung. In vielen Gemeinden wurden die Baumschutzsatzung gestrichen, um Konflikte zu umgehen. Bürger machen gegen eine Streichung oder Aufweichung der Baumsatzung nun mobil. Eine Lösung ist aus politischen Gründen bisweilen nicht in sicht.
 
Bei Pelletheizungen gibt es den selben Konflikt zwischen Umwelt und Klimaschutz. Um Holz zu verbrennen müssen Bäume gefällt werden. Eine Pressholzheizung kann keinen Strom gewinnen, der an die Netzbetreiber verkauft werden kann.  Und die Rohstoffpreise sind ständigen Preisschwankungen ausgesetzt.
 
Bei einer Oberflächenerdwärmeheizung wiederum müssen lange Rohre im Erdreich des eigenen Gartens verlegt werden, durch die eine Flüssigkeit zirkuliert. Bereits in einer Tiefe von nur 0,8 bis 1,6 Metern herrschen dort im Winter noch Temperaturen von bis zu zehn Grad. Über eine Pumpe wird die erwärmte Flüssigkeit kompensiert. Dabei erhitzt sie sich weiter und heizt schließlich über einen Wärmetauscher das Wasser im Heizungskreislauf auf. 300 Quadratmeter freie Fläche müssen dafür vorhanden sein. 
 
Um den Flächenverbrauch zu verringern, wollen Gemeinden keine neues Bauland ausweisen, sondern durch Nachverdichtung vorhandene Baulücken schließen. Womit die Anwendung des EEWG- Gesetz sehr eingeschränkt wird. Und unter dem Druck der Solarförderung werden Bäume weichen müssen. Was keine nachvollziehbare Lösung ist! Bäume sind Leben.
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