Emittent nennt man im Umweltschutz die Quelle, von der Substanzen wie, Schall, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung, Gerüche oder ähnliche Erscheinungen ausgehen und unter Umständen andere Bestandteile der Umwelt schädigen können.
Im allgemeinen Sinne bezieht der Begriff sich alleine auf den physikalischen Vorgang und enthält keine rechtliche Wertung. Jeder Mensch ist Emittent (weil er Kohlendioxid ausatmet und damit in die Umwelt abgibt) – aber auch ein Kohlekraftwerk (Industrieanlagen) da es große Mengen an Kohlendioxid (CO²) in die Umwelt abgibt.
Emission (lat. emittere „herausschicken, heraussenden“) bedeutet allgemein Aussendung von Teilchen, Strahlung oder Kräften in die Umwelt. Dieser Austrag besteht zum Beispiel aus Schadstoffen, Reizstoffen, oft auch natürlichen Allergenen, aber auch von Lärm, Licht, Strahlung oder Erschütterungen; die aussendende Quelle wird als Emittent bezeichnet. Weitere Beispiele sind gasförmige Schadstoffemissionen aus Autos oder Schornsteinen, flüssige Emissionen aus Altlasten, staubförmige Emissionen von Halden oder Lärm-Emissionen. Jede Emission hat eine Immission (Eintrag) in ein Umweltmedium zur Folge.
Emissionen sind nicht nur anthropogenen Ursprungs, es gibt auch natürliche Emittenten, zum Beispiel emittieren Rinder und Sümpfe Methan (Sumpfgas, CH4), Pflanzen emittieren Pollen und Flüchtige organische Verbindungen (VOC), Vulkane emittieren Schwefeldioxid (SO2).
Ein wesentliches Ziel des Umweltschutzes ist es, schädliche Emissionen möglichst abzustellen oder zu reduzieren, um so zum einen Umweltverschmutzung wie Luftverschmutzung, Bodenverschmutzung oder Gewässerverschmutzung zu vermeiden und andere Menschen vor Belastungen in Wohnräumen und Arbeitsräumen besser Schützen zu können.