65 000 Produkte tragen derzeit das Bio- Siegel. 2007 waren es 36 000, ein Jahr nach dessen Einführung 2002 waren es 5 000 Produkte.
Der Name kommt sperrig daher. 2000/13/EG. Hinter der Zahlen und Buchstaben- Kombination verbirgt sich die “Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür”. Was hier in bestem Brüsseler Beamtendeutsch beschrieben wird, ist eine der zentralen Errungenschaften des europäischen Verbraucherschutzes. Seit ihrer Verabschiedung im Jahr 2000 müssen Lebensmittel mit Angaben wie Zutaten, Mindesthaltbarkeitsdatum und Herkunftsort versehen sein.
Mittlerweile wurde die Richtlinie mehrfach ergänzt, zuletzt im Herbst 2011. Damals entschied das Europaparlament, dass Hersteller ab 2014 in einer Tabelle angeben müssen, wie viel Kalorien ihre Produkt enthält. 1975 veröffentlichte die EU- Kommission ihr erstes Aktionsprogramm zum Verbraucherschutz. Mehrere Lebensmittelskandale in den Mitgliedstaaten waren dem vorausgegangen. Mit der Zunahme des ungehinderten Warenverkehrs im europäischen Binnenmarkt nahm auch das Bedürfnis nach mehr Schutz der Verbraucher zu. 1987 wurde der Verbraucherschutz mit der Einheitlichen Europäischen Akte deshalb zur gemeinsamen Aufgabe erklärt und 1992 im Vertrag von Maastricht festgeschrieben.
Mit dem “Weißbuch Lebensmittelsicherheit” verfolgt die EU- Kommission seit dem Jahr 2000 zudem eine klare Strategie: Deren Eckpunkte sind schärfere Kontrollen, von der Lebensmittelproduktion bis zum Verbraucher, unabhängige wissenschaftliche Kontrollen sowie strengere Regeln für die Lebensmittel- Etikettierung. 2002 wurde das Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed) eingeführt. Mit seiner Hilfe sollen Warnungen verbreitet werden, falls Gefahren für die Gesundheit der Verbraucher drohen.