Die EU-Kommission hat den Antrag zum Anbau des Pioneer-Mais 1507 dem Ministerrat zur Annahme vorgelegt. Zudem wurden die Mitgliedsstaaten aufgefordert, sich für den Kommissionsvorschlag zur Möglichkeit des Anbauverbots von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auszusprechen. Dieser würde es den EU-Staaten erlauben, den Anbau von GVO auch aus anderen Gründen als dem Risiko für Gesundheit und Umwelt einzuschränken oder zu verbieten.
Die Kommission reagierte damit darauf, dass sich Hersteller Pioneer vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) über ein verzögertes Zulassungsverfahren beschwert hatte – der Initiative wurde im September stattgeben. Im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) forderte die Kommission zudem, dass der Ministerrat neu ihren im Juli 2010 veröffentlichten Vorschlag berät, den das Europäische Parlament bereits im Juli 2011 angenommen hat. Damit könnten die Mitgliedstaaten den Anbau von GVO aus anderen Gründen als dem Risiko für Gesundheit und Umwelt einschränken oder verbieten. Im Rat wurde der Vorschlag bisher nicht angenommen. Österreich war einer der Vorreiter für ein GVO-Verbot.
Die Umweltschutzorganisation Global 2000 sprach in einer Aussendung vom Mittwoch von Lücken bei der Risikobewertung des Pioneer-Mais 1507, denn dieser würde ein Insektengift produzieren, das nicht nur den unerwünschten Maiszünsler tötet, sondern ebenso Schmetterlinge und Falter. Die Auswirkungen auf Bienen seien noch unklar.