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bayerIm Kampf gegen das Bienensterben stehen drei umstrittene Pestizide in der Europäischen Union vor einem Teilverbot. In der entscheidenden Sitzung in Brüssel stimmten 15 EU-Länder dafür, den Einsatz der Mittel einzuschränken, wie EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg am Montag mitteilte. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission, die ein Verbot befürwortet. Österreich stimmte als eines von acht Ländern gegen das Verbot.

Drei Pestizide stehen im Verdacht, dass Bienensterben zu verursachen. Konkret gehe es um sieben Pestizide, von denen drei zu den umstrittenen Nervengiften aus der Klasse der hochgiftigen Neonicotinoide gehören. Als gefährlich für Bienen listet der Report Imidacloprid, Thiamethoxam, Clothianidin, Fipronil, Chlorpyrifos, Cypermethrin und Deltamethrin auf. Die drei Pestizide aus der Gruppe der sogenannten Neonicotinoide sollen
vorerst für zwei Jahre verboten werden. Womit der Anbau von Mais, Sonnenblumen, Raps sowie Baumwolle  betroffen ist. Bleiben soll der Gebrauch der Chemikalien für Wintergetreide und Pflanzen, die keine Bienen anlocken. Nach zwei Jahren will die EU-Kommission die Maßnahmen überprüfen.

Kritiker warnen, dass Neonicotinoide neben tödlichen Vergiftungen auch dazu führen, dass Bienen ihren Orientierungssinn verlieren und nicht mehr in die Bienenstöcke zurückfinden. Führten die Insektengifte nicht zum Tod, seien die Folgen für Bienen dennoch katastrophal: Die Tiere finden zum Teil ihre Stöcke nicht mehr, können ihren Artgenossen nicht mehr per Bienentanz den Weg zu Futterquellen weisen oder sich um ihren Nachwuchs kümmern. Oft wird
direkt das Saatgut mit den Chemikalien gebeizt.

Der deutsche Chemiekonzern Bayer, der rund eine Milliarde Jahresumsatz durch Neonicotinoide macht, betont hingegen, dass die Stoffe bei richtiger Anwendung nicht schädlich für Bienen sind. Diese Stoffe sind Nervengifte. Das Unternehmen sieht Umwelteinflüsse und Krankheiten wie Milben als Hauptgründe für das Bienensterben.

Über die Einzelheiten des EU-Kommissionsvorschlags war bis zuletzt verhandelt worden. Anstatt schon in diesem Sommer soll die Neuregelung nun erst zum 1. Dezember in Kraft treten. Ursache für den Vorstoß des Kommissars ist eine Bewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die vor „etlichen Risiken für Bienen“ durch die drei Pestizide gewarnt hatte.

Eine erste Abstimmung im März ergab ein Patt, da Deutschland sich enthielt. Daher kam es nun zur entscheidenden Abstimmung im Berufungsausschuss. Diesmal stimmte auch der deutsche Vertreter für das Verbot, Österreich stimmte dagegen. Trotz des Votums der 15 EU-Staaten kam keine qualifizierte Mehrheit und somit keine direkte Entscheidung für ein Verbot zustande.
Die Abstimmung ist aber dennoch eine gute Nachricht für die Pestizid-Gegner.

Spuren jener Nervengifte Neonicotinoide sind im menschlichen Körper nachweisbar, betroffen sind bisweilen 70 Prozent aller EU Bürger.

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