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wasser2Niemand habe zwar die Absicht, den Wassersektor zwangszuprivatisieren, betont die EU-Kommission geradezu gebetsmühlenartig. Doch der EU-Richtlinienvorschlag, der die Ausschreibung kommunaler Wasserversorgung transparenter machen soll, verbreitet unter den Bürgern Angst.

Nach Ansicht der EU-Kommission handelt es sich um einen Sturm im Wasserglas. Dass eine Privatisierung der Wasserversorgung in der EU angestrebt werde, sei „eine bewusste Fehlinterpretation“. „Der Richtlinienvorschlag beeinträchtigt in keiner Weise die Autonomie der Gebietskörperschaften bei der Organisation der Wasserversorgung. Er enthält keine Verpflichtung zur Vergabe dieser Leistungen am Markt“, sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier: „In Wirklichkeit tut die Richtlinie genau das Gegenteil: Sie verpflichtet Gebietskörperschaften, ein faires und transparentes Verfahren durchzuführen, wenn sie im Rahmen ihrer Autonomie die Entscheidung getroffen haben, die Wasserversorgung am Markt zu vergeben oder zu privatisieren.“ Im Entwurf von 2011 wird eine Marktöffnung ausdrücklich angestrebt, aber keine Zwangsprivatisierung der Wasserressourcen vorgeschlagen.

Über die Richtlinie entscheiden die EU-Staaten und das Europaparlament. Doch vorab wurde die Richtlinie in der EU- Kommission erarbeitet welche von den 27 Mitgliedsstaaten beauftragt wurde. Heißt: Die Regierungen aller 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, stürmten dieser Richtlinie zu.

Also was tun!

Der Privatisierung der Trinkwasserversorgung sollte verfassungsrechtlich ein Riegel vorgeschoben werden. Die Wasserversorgung darf als Grundversorgung nicht angetastet werden. Wasser ist und bleibt Allgemeingut.

Zum anderen ist der Begriff „Wasser“ dehnbar. Während einige Wasser als eine Ressource verstehen, sprechen andere von der Verteilungs-Infrastruktur, deren Auslagerung an Unternehmen bereits in etlichen Gemeinden Realität ist. Die Definition Wasser und deren Verteilungs-Infrastruktur muss eindeutig dargelegt werden.

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